Corona-Update 2022
Aufgrund der am 27.12.2021 in Kraft getretenen neuen Corona-VO des Landes Baden-Württemberg gilt für den Sportbetrieb in geschlossenen Räumen grundsätzlich die 2G+ Regelung.
Das bedeutet für das Judo-Training auf Basis der aktuellen Warnstufe 2 folgendes:
Erwachsene ab 18 Jahren:
Grundsätzlich 2G+, also Geimpft- oder Genesenenstatus, sowie maximal 24h alter Antigen-Schnelltest.
Ausgenommen von der 2G+ Regelung sind Personen, bei denen die Zweitimpfung mindestens 14 Tage und längstens vor längstens 3 Monate zurückliegt, oder vollständig geimpfte Personen mit Auffrischimpfung (Booster); hier wird die 2G-Regelung angewandt.
Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
Kinder und Jugendliche, die vollständig geimpft sind, sind von der 2G+ Regelung ausgenommen, da für diesen Personenkreis noch keine Impfempfehlung seitens der STIKO für eine Booster-Impfung ausgesprochen wurde. Ebenso ausgenommen sind ungeimpfte Kinder bis 7 Jahren, die noch nicht eingeschult sind.
Nachfolgend die aktuell geltenden Normen:
Aktuelle Corona-Regelungen der Landesregierung
Booster-Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO)
Aktuelle Impfempfehlung (Covid) der STIKO
Die Teilnahme im Training ist nur unter Einhaltung der o.g. Vorgaben möglich. Der verantwortliche Trainer wird die Trainingsteilnahme, sowie den aktuellen Impfstatus dokumentieren.
Trainingsteilnehmer:innen, die von der Impfempfehlung aus medizinischen Gründen ausgenommen sind müssen zur Teilnahme am Training eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.