Kinder- und Jugendschutzkonzept der Judoabteilung des TSV Baltmannsweiler

Schutzbeauftragte

Um im Aufbau einer Aufmerksamkeitskultur einen entscheidenden Beitrag zu leisten, steht die Schutzbeauftragte als vertrauensvolle Ansprechperson Kinder, Jugendlichen und Eltern bei Problemen und in Verdachtsfällen innerhalb der Judoabteilung zur Verfügung.

Die Schutzbeauftragte wird im Rahmen der Abteilungsversammlung für eine Amtsdauer von 2 Jahren gewählt.

Folgende Aufgaben werden von ihr im Rahmen als Schutzbeauftragte übernommen:

  • Sie ist vertrauensvolle Ansprechpartnerin für alle Abteilungsmitglieder (Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Eltern) für Fragen der Prävention und vor allem im Bereich sexualisierter Gewalt.
  • Sie ist nach entsprechender Fortbildung in Zusammenarbeit mit dem Württembergischen Judoverband für die Planung und Durchführung Multiplikatoren-Schulungen für Übungsleiter zuständig.
  • Sie ist für die Erarbeitung bzw. Überarbeitung des Prävention- und Schutzkonzeptes zuständig.
  • Sie führt die Dokumentation und Wiedervorlageübersicht zu den „polizeilich erweiterten Führungszeugnissen“ durch. Außerdem dokumentiert sie die Unterzeichnung des Ehre- und Verhaltenskodex.
  • In ihrer Funktion knüpft sie Kontakte und Netzwerke zu Fachberatungsstellen, die sich mit der Prävention sexualisierter Gewalt befassen.
  • Im Falle einer Beschwerde oder eines Verdachtes auf sexualisierte Gewalt leitet sie in Abstimmung mit der Abteilungsleitung Schritte zur Intervention ein.
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