Kinder- und Jugendschutzkonzept der Judoabteilung des TSV Baltmannsweiler
Präambel
Das Bundeskinderschutzgesetz steht seit seinem Inkrafttreten für umfassende Verbesserungen des Kinderschutzes in Deutschland, sowohl im Bereich des vorbeugenden Schutzes von Kindern als auch beim Eingreifen bei Verletzungen des Kinderschutzes. Das Gesetz stärkt alle Akteurinnen und Akteure, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren.
Die Judoabteilung des TSV Baltmannsweiler e.V. verpflichtet sich mit diesem Konzept zu binden, die gesetzlichen Vorgaben und notwendigen Regelungen zur Kinder- und Jugendschutzprävention zu implementieren und ihre Einhaltung fortführend und kontinuierlich sicherzustellen.
Die Judoabteilung des TSV Baltmannsweiler e.V. übernimmt mit diesem Kinderschutzkonzept die Verantwortung für das Wohl der ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Unsere Arbeit ist dabei von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt, wozu auch der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung, sexualisierter Gewalt und Missbrauch gehört.
Einleitung
Der größte Teil der Mitglieder der Judoabteilung sind Kinder und Jugendliche, welche durch ehrenamtlich tätige Erwachsene im Trainings- und Wettkampfsportbetrieb begleitet und angeleitet werden.
Mit diesem Präventionskonzept wollen wir eine Kultur des bewussten Hinsehens und Hinhörens schaffen und allen Mitgliedern das Thema nahebringen.
Potentielle Täter sollen durch offene Kommunikation und klare Regelungen abgeschreckt und allen Judoka ein geschützter Raum zum Ausüben ihres Sports eingeräumt werden.